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Arbeitszeitrechner
Netto-Arbeitszeit aus Beginn, Ende und Pause berechnen – der Rechner prüft dabei automatisch Pausenpflicht und Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz.
- Anwesenheit
- 9:00 h
- Netto-Arbeitszeit
- 8:30 h
- Gesetzliche Mindestpause
- 30 Min.
Mehr als acht Stunden sind nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser – ohne Anmeldung, ohne Datenerhebung. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.
So nutzen Sie den Rechner
- 1
Arbeitsbeginn und -ende eintragen
Uhrzeiten im Format HH:MM angeben. Liegt das Ende vor dem Beginn, rechnet der Rechner automatisch über Mitternacht (Nachtschicht).
- 2
Tatsächliche Pause erfassen
Die insgesamt genommene Pause in Minuten eintragen – nicht die vertraglich vorgesehene, sondern die tatsächlich gemachte.
- 3
Ergebnis und Hinweise prüfen
Der Rechner zeigt Anwesenheit, Netto-Arbeitszeit und die gesetzliche Mindestpause – und warnt bei Verstößen gegen Pausenpflicht oder Höchstarbeitszeit.
Hintergrund
Rechtlicher Hintergrund: §§ 3 und 4 ArbZG
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden; bis zu zehn Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Ruhepausen sind kein Arbeitszeitbestandteil: Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten – spätestens nach sechs Stunden (§ 4 ArbZG).
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis 30.000 € je Fall geahndet werden; bei Vorsatz und Gefährdung von Beschäftigten kommt Strafbarkeit in Betracht. Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber – auch wenn Beschäftigte freiwillig länger arbeiten.
Fachlicher Hintergrund: Brutto- vs. Netto-Arbeitszeit
Zeitwirtschaftssysteme unterscheiden Anwesenheitszeit (Kommt bis Geht) und bewertete Netto-Arbeitszeit nach Abzug der Pausen. Genau diese Bewertung bildet der Rechner ab – inklusive des Grenzfalls, dass erst der Pausenabzug die Arbeitszeit unter die Sechs- oder Neun-Stunden-Schwelle bringt. Automatische Pausenabzüge sind nur zulässig, wenn die Pause tatsächlich genommen werden kann.
Häufige Fragen
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