Kostenloses Tool
SFN-Zuschlagsrechner
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG berechnen – mit steuerfreiem und steuerpflichtigem Anteil sowie dem Hinweis auf die Sozialversicherungsgrenze.
| Kategorie | Zuschlag | steuerfrei | steuerpflichtig |
|---|---|---|---|
| Nachtarbeit (20–6 Uhr) · 8 h | 40,00 € | 40,00 € | 0,00 € |
| Summe | 40,00 € | 40,00 € | 0,00 € |
Steuerfreiheit gilt nur für Zuschläge auf tatsächlich geleistete Arbeit – nicht für pauschale Zulagen ohne Stundennachweis.
Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser – ohne Anmeldung, ohne Datenerhebung. Orientierungshilfe, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
So nutzen Sie den Rechner
- 1
Grundlohn eintragen
Den Stundenlohn (Grundlohn) angeben – er ist die Berechnungsbasis für alle Zuschläge und deren Steuerfreiheit.
- 2
Stunden je Kategorie erfassen
Die geleisteten Stunden auf Nacht, Kernnacht, Sonntag und Feiertage verteilen. Kernnacht-Stunden (0–4 Uhr bei Beginn vor Mitternacht) nicht zusätzlich bei Nacht eintragen.
- 3
Steuerfrei und steuerpflichtig ablesen
Die Tabelle zeigt je Kategorie den Zuschlag sowie den steuerfreien und steuerpflichtigen Anteil – inklusive der Hinweise zu 50-€- und 25-€-Grenze.
Hintergrund
Rechtlicher Hintergrund: § 3b EStG und § 1 SvEV
§ 3b EStG stellt Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei – begrenzt auf feste Prozentsätze und einen Grundlohn von höchstens 50 € je Stunde. Beitragsfrei in der Sozialversicherung bleibt der Zuschlag nur bis 25 € Grundlohn (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV) – dazwischen entsteht die oft übersehene Konstellation „steuerfrei, aber SV-pflichtig“.
Ein Anspruch auf die Zuschläge selbst folgt daraus nicht: Gesetzlich vorgeschrieben ist nur ein angemessener Ausgleich für Nachtarbeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG); die konkreten Sätze stehen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen. Pauschale Zulagen ohne Stundennachweis sind nicht begünstigt.
Fachlicher Hintergrund: Zuschläge in der Zeitwirtschaft
In der Praxis ermittelt das Zeitwirtschaftssystem die zuschlagsfähigen Zeiten automatisch aus den Ist-Buchungen und dem hinterlegten Regelwerk, trennt steuerfreie von steuerpflichtigen Anteilen und übergibt fertige Lohnarten an die Entgeltabrechnung. Das Lohnarten-Mapping gehört zu den aufwendigsten Teilen jeder Systemeinführung – dieser Rechner zeigt die zugrunde liegende Logik im Kleinen.
Häufige Fragen
Zuschläge automatisch abrechnen?
Zeitwirtschaftssysteme ermitteln zuschlagsfähige Zeiten aus den Ist-Buchungen, trennen steuerfreie von steuerpflichtigen Anteilen und übergeben die Lohnarten an die Entgeltabrechnung.