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SFN-Zuschlagsrechner

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG berechnen – mit steuerfreiem und steuerpflichtigem Anteil sowie dem Hinweis auf die Sozialversicherungsgrenze.

KategorieZuschlagsteuerfreisteuerpflichtig
Nachtarbeit (20–6 Uhr) · 8 h40,00 €40,00 €0,00 €
Summe40,00 €40,00 €0,00 €

Steuerfreiheit gilt nur für Zuschläge auf tatsächlich geleistete Arbeit – nicht für pauschale Zulagen ohne Stundennachweis.

Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser – ohne Anmeldung, ohne Datenerhebung. Orientierungshilfe, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Grundlohn eintragen

    Den Stundenlohn (Grundlohn) angeben – er ist die Berechnungsbasis für alle Zuschläge und deren Steuerfreiheit.

  2. 2

    Stunden je Kategorie erfassen

    Die geleisteten Stunden auf Nacht, Kernnacht, Sonntag und Feiertage verteilen. Kernnacht-Stunden (0–4 Uhr bei Beginn vor Mitternacht) nicht zusätzlich bei Nacht eintragen.

  3. 3

    Steuerfrei und steuerpflichtig ablesen

    Die Tabelle zeigt je Kategorie den Zuschlag sowie den steuerfreien und steuerpflichtigen Anteil – inklusive der Hinweise zu 50-€- und 25-€-Grenze.

Hintergrund

Rechtlicher Hintergrund: § 3b EStG und § 1 SvEV

§ 3b EStG stellt Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei – begrenzt auf feste Prozentsätze und einen Grundlohn von höchstens 50 € je Stunde. Beitragsfrei in der Sozialversicherung bleibt der Zuschlag nur bis 25 € Grundlohn (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV) – dazwischen entsteht die oft übersehene Konstellation „steuerfrei, aber SV-pflichtig“.

Ein Anspruch auf die Zuschläge selbst folgt daraus nicht: Gesetzlich vorgeschrieben ist nur ein angemessener Ausgleich für Nachtarbeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG); die konkreten Sätze stehen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen. Pauschale Zulagen ohne Stundennachweis sind nicht begünstigt.

Fachlicher Hintergrund: Zuschläge in der Zeitwirtschaft

In der Praxis ermittelt das Zeitwirtschaftssystem die zuschlagsfähigen Zeiten automatisch aus den Ist-Buchungen und dem hinterlegten Regelwerk, trennt steuerfreie von steuerpflichtigen Anteilen und übergibt fertige Lohnarten an die Entgeltabrechnung. Das Lohnarten-Mapping gehört zu den aufwendigsten Teilen jeder Systemeinführung – dieser Rechner zeigt die zugrunde liegende Logik im Kleinen.

Häufige Fragen

Zuschläge automatisch abrechnen?

Zeitwirtschaftssysteme ermitteln zuschlagsfähige Zeiten aus den Ist-Buchungen, trennen steuerfreie von steuerpflichtigen Anteilen und übergeben die Lohnarten an die Entgeltabrechnung.