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Ruhezeit-Check für Schichtwechsel

Schichtende und nächsten Arbeitsbeginn eingeben – der Check prüft die Ruhezeit nach § 5 ArbZG und nennt den frühesten zulässigen Beginn.

Ruhezeit
8:00 h
Vorgeschrieben
11:00 h
Frühester zulässiger Beginn
09:00(Folgetag)

Die Ruhezeit ist um 3:00 h zu kurz – dieser Schichtwechsel verstößt gegen § 5 ArbZG.

Jede Unterbrechung – auch ein kurzer dienstlicher Anruf oder E-Mail-Bearbeitung – lässt die Ruhezeit von vorn beginnen.

Der klassische Konfliktfall ist der Wechsel von Spät- auf Frühschicht. Dienstplanungs-Systeme prüfen Ruhezeiten automatisch – auch bei kurzfristigen Schichttauschen.

Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser – ohne Anmeldung, ohne Datenerhebung. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung; tarifliche Abweichungen (§ 7 ArbZG) sind nicht berücksichtigt.

So nutzen Sie den Rechner

  1. 1

    Schichtende eintragen

    Die Uhrzeit angeben, zu der die letzte Schicht endet – bei Nachtschichten das morgendliche Ende.

  2. 2

    Nächsten Arbeitsbeginn setzen

    Liegt der Beginn zeitlich nach dem Ende, rechnet der Check am selben Tag (z. B. Nachtschichtende 6:00 → Beginn 22:00), sonst am Folgetag.

  3. 3

    Branchen-Ausnahme wählen

    Für Krankenhäuser & Pflege, Gaststätten, Verkehr, Landwirtschaft und Rundfunk die 10-Stunden-Verkürzung aktivieren – der Ausgleichshinweis erscheint automatisch.

  4. 4

    Ergebnis prüfen

    Der Check zeigt die tatsächliche Ruhezeit, die Vorgabe und den frühesten zulässigen Arbeitsbeginn.

Hintergrund

Rechtlicher Hintergrund: § 5 ArbZG

Nach Ende der täglichen Arbeitszeit steht Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu. In den Ausnahmebranchen des § 5 Abs. 2 ArbZG darf sie auf zehn Stunden verkürzt werden – nur mit Ausgleich: innerhalb eines Kalendermonats bzw. vier Wochen muss eine andere Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden verlängert werden.

Jede Arbeitsleistung während der Ruhezeit – auch ein kurzer dienstlicher Anruf – lässt die Frist von vorn beginnen. Tarifverträge können weitere Abweichungen vorsehen (§ 7 ArbZG), etwa für Rufbereitschaft; Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Fachlicher Hintergrund: Ruhezeit in der Dienstplanung

Der klassische Konfliktfall ist der Wechsel von Spät- auf Frühschicht – und er entsteht selten im Ursprungsplan, sondern durch kurzfristige Tausche und Einspringen. Dienstplanungs-Systeme prüfen Ruhezeiten deshalb dreifach: bei der Planerstellung, bei jedem Tausch und beim Abgleich mit den tatsächlichen Buchungen.

Häufige Fragen

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