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Urlaubsanspruch-Rechner
Urlaubsanspruch für Voll- und Teilzeit berechnen – inklusive Zwölftelung bei Ein- oder Austritt, gesetzlichem Mindesturlaub und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung.
- Urlaubsanspruch
- 30 Tage
- Gesetzlicher Mindesturlaub
- 20 Tage
- Davon Zusatzurlaub
- 0 Tage
Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser – ohne Anmeldung, ohne Datenerhebung. Orientierungshilfe (BUrlG), keine Rechtsberatung; tarifliche Sonderregeln sind nicht berücksichtigt.
So nutzen Sie den Rechner
- 1
Arbeitswoche angeben
Urlaubsjahr und die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche wählen – bei Teilzeit zählt die Zahl der Tage, nicht die Stundenzahl.
- 2
Vertragsurlaub eintragen
Den im Arbeitsvertrag genannten Jahresurlaub eintragen und angeben, auf welche Wochentage-Basis er sich bezieht (üblich: 5-Tage-Woche).
- 3
Besonderheiten ergänzen
Bei Ein- oder Austritt im Urlaubsjahr die Daten setzen (Zwölftelung), bei anerkannter Schwerbehinderung das Häkchen für den Zusatzurlaub.
- 4
Ergebnis lesen
Der Rechner zeigt Anspruch, gesetzlichen Mindesturlaub und Zusatzurlaub – inklusive Erklärung jeder angewendeten Regel.
Hintergrund
Rechtlicher Hintergrund: BUrlG und SGB IX
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert 24 Werktage Mindesturlaub bei einer Sechs-Tage-Woche – umgerechnet vier Wochen (§§ 1, 3 BUrlG). Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4); davor sowie bei Austritt in der ersten Jahreshälfte gilt die Zwölftelung: ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat (§ 5). Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2).
Schwerbehinderte Menschen erhalten zusätzlich eine Arbeitswoche bezahlten Urlaub (§ 208 SGB IX). Für vertraglichen Mehrurlaub über dem gesetzlichen Minimum dürfen Arbeits- und Tarifverträge eigene Regeln vorsehen – etwa anteilige Kürzung beim Austritt in der zweiten Jahreshälfte.
Fachlicher Hintergrund: Teilzeit-Umrechnung
Bei Teilzeit wird der Urlaub im Verhältnis der Arbeitstage umgerechnet, nicht der Stunden: Wer an drei statt fünf Tagen arbeitet, erhält drei Fünftel der Urlaubstage – und kann damit genauso viele Wochen frei nehmen. Fehlerträchtig sind Wechsel des Teilzeitmodells im laufenden Jahr; Abwesenheitsmodule rechnen solche Übergänge tagesgenau.
Häufige Fragen
Urlaubskonten automatisch führen?
Abwesenheitsmodule berechnen Ansprüche, Zwölftelungen und Restsalden automatisch aus den Stammdaten – und warnen vor verfallendem Urlaub.