Glossar
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit und bildet den rechtlichen Rahmen jeder Zeitwirtschaft in Deutschland.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale Schutzgesetz für die Arbeitszeit in Deutschland. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Höchstarbeitszeit (§ 3): werktäglich acht Stunden; Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
- Ruhepausen (§ 4): mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeit, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden; spätestens nach sechs Stunden ist eine Pause fällig.
- Ruhezeit (§ 5): mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe nach Ende der täglichen Arbeitszeit; für einzelne Branchen gelten Ausnahmen.
- Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9–11): grundsätzliches Beschäftigungsverbot mit branchenbezogenen Ausnahmen und Ersatzruhetagen.
- Aufzeichnungspflicht (§ 16 Abs. 2): Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich ist aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.
Verstöße sind bußgeldbewehrt und können bei Vorsatz und Gefährdung strafbar sein. Zeitwirtschaftssysteme setzen die ArbZG-Grenzen als automatische Prüfregeln um: Sie warnen bei drohender Überschreitung der Höchstarbeitszeit, fehlenden Pausen oder verletzten Ruhezeiten – in der Schichtplanung idealerweise schon vor der Veröffentlichung des Plans.
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