GPS-Standorterfassung bei der mobilen Zeiterfassung: Was rechtlich erlaubt ist und wie der Datenschutz gewahrt bleibt
Neutrale Orientierung für Arbeitgeber, HR und Betriebsräte: Rechtsgrundlagen (DSGVO, § 26 BDSG), Mitbestimmung, Geofencing, DSFA und AVV bei der GPS-Standorterfassung in Zeiterfassungs-Apps. Kein Rechtsrat im Einzelfall.

Punktuelle Standorterfassung beim Stempeln vs. dauerhafte Ortung
Zu unterscheiden ist zwischen punktueller Standorterfassung – nur zum Zeitpunkt der Buchung – und einer dauerhaften Ortung über den gesamten Arbeitstag. Einzelne Herstellerangaben beschreiben die punktuelle Variante, bei der der Standort lediglich „zum Zeitpunkt des Ein- und Ausstempelns" festgehalten wird. Eine dauerhafte Ortung würde ein Bewegungsprofil erzeugen und ist datenschutzrechtlich deutlich kritischer zu bewerten (siehe unten).
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