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Glossar

Überstunden & Mehrarbeit

Überstunden sind Arbeitszeiten über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus; Mehrarbeit bezeichnet die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit.

Auch bekannt als:Mehrstunden

Überstunden leisten Beschäftigte, wenn sie über ihre individuell (arbeits- oder tarifvertraglich) vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten – etwa ab der 36. Stunde bei einer 35-Stunden-Woche. Mehrarbeit meint dagegen die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Die Begriffe werden umgangssprachlich oft synonym verwendet, rechtlich lohnt die Unterscheidung.

Ein genereller gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nicht – Zuschläge ergeben sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Üblich ist wahlweise Auszahlung oder Freizeitausgleich über das Arbeitszeitkonto. Pauschalabgeltungsklauseln („mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten") sind nur in engen Grenzen wirksam.

Für Vergütungsstreitigkeiten trägt grundsätzlich die/der Beschäftigte die Darlegungslast, dass Überstunden geleistet und vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden – lückenlose Zeiterfassung ist dafür das zentrale Beweismittel. Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss der Arbeitgeber die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit ohnehin aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren.

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