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Glossar

Minusstunden

Minusstunden entstehen, wenn die geleistete Ist-Zeit hinter der Soll-Arbeitszeit zurückbleibt – zulässig nur im Rahmen einer Arbeitszeitkonten-Regelung.

Auch bekannt als:ZeitschuldNegativsaldo

Minusstunden (Zeitschuld) entstehen, wenn Beschäftigte weniger arbeiten als ihre Soll-Arbeitszeit vorsieht – etwa durch frühere Feierabende in Gleitzeitmodellen. Voraussetzung ist eine wirksame Regelung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung), die ein Arbeitszeitkonto mit zulässiger Zeitschuld vorsieht.

Wichtig: Minusstunden dürfen nur angerechnet werden, wenn die/der Beschäftigte die Minderleistung zu vertreten hat. Kann der Arbeitgeber keine Arbeit anbieten (Annahmeverzug, § 615 BGB), gehen die Stunden nicht zulasten der Beschäftigten – klassisches Beispiel sind kurzfristige Dienstplanlücken oder Betriebsschließungen.

Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen stellt sich die Frage der Verrechnung: Ein negativer Saldo darf nur mit der letzten Vergütung verrechnet werden, wenn die zugrunde liegende Regelung das erlaubt und die Minusstunden berechtigt entstanden sind. Zeitwirtschaftssysteme machen Zeitschulden über Ampelkonten früh sichtbar, bevor sie sich zu einem Konfliktfall aufbauen.

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