Glossar
Gleitzeit
Gleitzeit erlaubt Beschäftigten, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines definierten Rahmens selbst zu bestimmen.
Bei Gleitzeit legen Beschäftigte Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Gleitzeitrahmens (z. B. 6:00–20:00 Uhr) selbst fest. Häufig wird der Rahmen mit einer Kernarbeitszeit kombiniert, in der Anwesenheit verpflichtend ist – moderne Modelle ersetzen die Kernzeit zunehmend durch Funktionszeiten oder verzichten ganz darauf.
Zeitliche Abweichungen von der Soll-Arbeitszeit laufen auf ein Gleitzeitkonto: Wer heute länger arbeitet, kann das Guthaben später durch kürzere Tage oder ganze Gleittage abbauen. Grenzen des Arbeitszeitgesetzes – Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten – gelten auch in Gleitzeitmodellen uneingeschränkt.
Voraussetzung für funktionierende Gleitzeit ist eine verlässliche Zeiterfassung, denn ohne dokumentierte Kommt-/Geht-Zeiten lässt sich der Saldo nicht korrekt führen. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Ausgestaltung mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
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