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Glossar

Gleitzeit

Gleitzeit erlaubt Beschäftigten, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines definierten Rahmens selbst zu bestimmen.

Auch bekannt als:Gleitende ArbeitszeitGleitzeitmodell

Bei Gleitzeit legen Beschäftigte Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Gleitzeitrahmens (z. B. 6:00–20:00 Uhr) selbst fest. Häufig wird der Rahmen mit einer Kernarbeitszeit kombiniert, in der Anwesenheit verpflichtend ist – moderne Modelle ersetzen die Kernzeit zunehmend durch Funktionszeiten oder verzichten ganz darauf.

Zeitliche Abweichungen von der Soll-Arbeitszeit laufen auf ein Gleitzeitkonto: Wer heute länger arbeitet, kann das Guthaben später durch kürzere Tage oder ganze Gleittage abbauen. Grenzen des Arbeitszeitgesetzes – Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten – gelten auch in Gleitzeitmodellen uneingeschränkt.

Voraussetzung für funktionierende Gleitzeit ist eine verlässliche Zeiterfassung, denn ohne dokumentierte Kommt-/Geht-Zeiten lässt sich der Saldo nicht korrekt führen. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Ausgestaltung mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).

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