Glossar
Kernarbeitszeit
Die Kernarbeitszeit ist der Zeitraum innerhalb eines Gleitzeitmodells, in dem Anwesenheits- bzw. Arbeitspflicht besteht.
Die Kernarbeitszeit (auch Kernzeit) bezeichnet in Gleitzeitmodellen das Zeitfenster, in dem alle Beschäftigten anwesend bzw. arbeitsfähig sein müssen – etwa 9:00 bis 15:00 Uhr. Außerhalb der Kernzeit, im sogenannten Gleitzeitrahmen, bestimmen Beschäftigte Beginn und Ende ihrer Arbeit selbst.
Die Kernzeit stellt sicher, dass Teams für Abstimmungen, Kundenkontakt und Zusammenarbeit gemeinsame Zeitfenster haben. Verstöße gegen die Kernzeit (z. B. verspäteter Arbeitsbeginn) gelten arbeitsrechtlich als Pflichtverletzung, nicht bloß als Saldenthema.
Viele Unternehmen ersetzen starre Kernzeiten inzwischen durch Funktionszeiten: Statt individueller Anwesenheitspflicht muss die Funktionsfähigkeit der Organisationseinheit (Erreichbarkeit, Servicezeiten) gewährleistet sein – das Team organisiert die Abdeckung selbst. Zeitwirtschaftssysteme prüfen Kernzeitverletzungen automatisch und weisen sie im Buchungsjournal aus.
Passendes System gesucht?
Unser KI-gestützter Auswahlprozess führt Sie in wenigen Minuten zu einer begründeten Empfehlung.
Auswahl starten