Glossar
Vertrauensarbeitszeit
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Arbeitszeit – von der Pflicht zur Zeiterfassung entbindet das Modell aber nicht.
Vertrauensarbeitszeit bedeutet: Der Arbeitgeber steuert über Ziele und Ergebnisse statt über Anwesenheit und verzichtet auf die aktive Kontrolle von Beginn und Ende der Arbeitszeit. Beschäftigte organisieren ihre Zeit eigenverantwortlich im Rahmen der gesetzlichen Grenzen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Zeiterfassung: Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – die Erfassung der Zeiten kann dabei an die Beschäftigten delegiert werden, die Verantwortung für das System und die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten bleibt beim Arbeitgeber.
In der Praxis kombinieren viele Unternehmen Vertrauensarbeitszeit mit schlanker Selbsterfassung (App oder Browser): Beschäftigte buchen ihre Zeiten selbst, das System prüft im Hintergrund auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und weist auf kritische Salden hin.
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