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Glossar

Schichtplanung

Schichtplanung verteilt Beschäftigte so auf Schichten, dass Bedarf, Qualifikationen, Arbeitszeitrecht und Mitarbeiterwünsche zusammenpassen.

Auch bekannt als:DienstplanungDienstplan

Schichtplanung (Dienstplanung) ordnet Beschäftigte Schichten zu – mit dem Ziel, den Personalbedarf je Zeitfenster zu decken und dabei Arbeitszeitgesetz, Tarifregeln, Qualifikationsanforderungen und individuelle Wünsche einzuhalten. Sie ist die Königsdisziplin der Zeitwirtschaft, weil viele Restriktionen gleichzeitig gelten.

Der Planungsprozess läuft typischerweise in Stufen: Bedarfsermittlung (wie viele Personen mit welcher Qualifikation wann?), Rahmenplan bzw. Schichtmodell, individuelle Zuteilung, Veröffentlichung und laufende Anpassung (Krankheit, Tausch, Mehrbedarf). Moderne Systeme unterstützen mit Regelprüfungen (Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit, Mindestbesetzung), Wunschdienstplänen, Tauschbörsen und teils automatischer Planerstellung.

Rechtlich wichtig: Die Aufstellung von Dienstplänen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG), und kurzfristige Planänderungen brauchen angemessene Ankündigungsfristen. Ein guter Plan ist deshalb nicht nur mathematisch optimal, sondern auch verlässlich für die Beschäftigten.

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