Glossar
Geofencing
Geofencing koppelt mobile Zeitbuchungen an definierte Standortzonen: Gebucht werden kann nur (oder automatisch), wenn sich das Gerät im festgelegten Bereich befindet.
Beim Geofencing wird um einen Einsatzort – Betriebsgelände, Baustelle, Kundenstandort – eine virtuelle Zone gelegt. Die Zeiterfassungs-App nutzt den Gerätestandort, um Buchungen zu plausibilisieren: Je nach Konfiguration sind Buchungen nur innerhalb der Zone möglich, werden beim Betreten/Verlassen vorgeschlagen oder automatisch ausgelöst.
Der Nutzen liegt in der Buchungsqualität (kein „Einstempeln vom Parkplatz") und im Komfort, etwa durch Buchungserinnerungen beim Verlassen der Baustelle. Zugleich ist Geofencing ein Eingriff in die Privatsphäre: Standortdaten sind personenbezogen, ihre Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, klare Zweckbindung und Transparenz gegenüber den Beschäftigten.
Als Leitplanken gelten: Standortprüfung nur im Buchungsmoment statt Dauerortung, keine Bewegungsprofile, klare Regelung in einer Betriebsvereinbarung und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, technische Überwachungseinrichtung).
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