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Glossar

Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung

Die Betriebsvereinbarung regelt verbindlich, wie im Betrieb Zeit erfasst wird: Erfassungswege, Regelwerk, Auswertungen, Datenschutz und Kontrollgrenzen.

Die Betriebsvereinbarung (BV) zur Zeiterfassung ist das zentrale Regelwerk zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Typische Inhalte: erfasste Personengruppen und Erfassungswege (Terminal, Browser, App), Buchungs- und Korrekturprozesse, Rundungs- und Pausenregeln, Salden- und Ampelgrenzen, zulässige Auswertungen und Berichte, Zugriffsrechte, Speicher- und Löschfristen sowie ein ausdrücklicher Ausschluss von Verhaltens- und Leistungskontrolle über den vereinbarten Zweck hinaus.

Die BV erfüllt zwei Funktionen zugleich: Sie setzt die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG um und dient als Baustein der Datenschutz-Compliance – als Transparenzdokument gegenüber den Beschäftigten und zur Konkretisierung der Verarbeitung von Beschäftigtendaten (§ 26 BDSG bzw. Art. 88 DSGVO).

Bewährt hat sich ein zweistufiger Aufbau: eine Rahmen-BV mit den Grundsätzen und systemneutralen Regeln plus Anlagen je System/Modul (Zeiterfassung, Dienstplanung, Projektzeiten), die sich bei Updates leichter fortschreiben lassen als eine monolithische Vereinbarung.

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