Glossar
Rundungsregeln
Rundungsregeln glätten Zeitbuchungen auf feste Intervalle (z. B. 5 oder 15 Minuten) – sie dürfen nicht systematisch zulasten der Beschäftigten wirken.
Rundungsregeln runden Kommt- und Geht-Buchungen auf definierte Intervalle: kaufmännisch, immer auf oder immer ab – etwa Arbeitsbeginn auf die nächsten vollen fünf Minuten. Historisch stammen sie aus der Lohnabrechnung auf Viertelstundenbasis; technisch sind sie heute nicht mehr nötig, da Systeme minutengenau rechnen.
Arbeitsrechtlich gilt: Geleistete Arbeitszeit ist grundsätzlich zu vergüten. Rundungsregeln, die systematisch einseitig zulasten der Beschäftigten wirken (Beginn wird aufgerundet, Ende abgerundet), sind angreifbar und in Betrieben mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig. Fair ausgestaltete Regeln runden symmetrisch oder arbeiten mit Karenzzeiten (z. B. Buchungen bis fünf Minuten vor Schichtbeginn zählen ab Schichtbeginn).
Empfehlung bei der Systemeinführung: minutengenau erfassen und rechnen, Rundung nur dort einsetzen, wo sie einen echten organisatorischen Zweck hat – und die Regeln transparent in der Betriebsvereinbarung dokumentieren.
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