Glossar
Arbeitszeitbetrug
Arbeitszeitbetrug ist das vorsätzliche Vortäuschen geleisteter Arbeitszeit – etwa Stempeln durch Kollegen oder falsche Selbstaufschreibung – und rechtfertigt regelmäßig die fristlose Kündigung.
Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Beschäftigte vorsätzlich Arbeitszeit vortäuschen, die sie nicht geleistet haben: Kollegen stempeln füreinander („Buddy Punching"), Pausen werden nicht gebucht, Selbstaufschreibungen geschönt oder private Erledigungen als Arbeitszeit deklariert. Arbeitsrechtlich wiegt der Verstoß schwer, weil er das Vertrauensverhältnis betrifft – die Rechtsprechung akzeptiert auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit regelmäßig die außerordentliche Kündigung, teils ohne vorherige Abmahnung.
Auch die Gegenrichtung existiert: Arbeitgeber, die geleistete Zeiten kürzen, Pausen automatisch abziehen, obwohl durchgearbeitet wurde, oder Überstunden systematisch nicht erfassen, bewegen sich ihrerseits im Bereich von Lohnprellerei und Verstößen gegen ArbZG und MiLoG.
Saubere Zeiterfassung schützt beide Seiten: eindeutige, personengebundene Buchungen, dokumentierte Korrekturen mit Vier-Augen-Prinzip und nachvollziehbare Änderungshistorie (Audit-Trail). Überwachungsmaßnahmen zur Aufdeckung – etwa Auswertungen oder gar Detektive – unterliegen engen datenschutz- und mitbestimmungsrechtlichen Grenzen und müssen verhältnismäßig sein.
Passendes System gesucht?
Unser KI-gestützter Auswahlprozess führt Sie in wenigen Minuten zu einer begründeten Empfehlung.
Auswahl starten